Update vom 16. März 2023: Der Bundestag hat am 16. März beschlossen, die bestehende Diskriminierung bei der Blutspende zu beenden. Durch die Änderung des Transfusionsgesetz ist die Bundesärztekammer jetzt dazu verpflichtet neue Richtlinien für die Blutspende zu erlassen.
Konkret heißt es im Beschluss: „Die Bewertung eines durch das Sexualverhalten bedingten Risikos, das zu einem Ausschluss oder einer Rückstellung von der Spende führt, hat auf Grundlage des jeweiligen individuellen Sexualverhaltens der spendewilligen Person zu erfolgen. Die sexuelle Orientierung und die Geschlechtsidentität der spendewilligen Person oder der Sexualpartnerinnen oder der Sexualpartner der spendewilligen Person dürfen bei der Bewertung des Risikos, das zu einem Ausschluss oder einer Rückstellung von der Spende führt, nicht berücksichtigt werden.“
Update zum Thema Blutspende: Laut aktuellen Berichten soll ab dem 01. April 2023 ein weiterer Schritt gegen die Diskriminierung schwuler und bisexueller Männer sowie trans* Personen getätigt werden. Damit wird eine Bestimmung aus dem aktuellen Koalitionsvertrag erfüllt. Momentan gibt es eine Rückstellungsfrist von vier Monaten für „Menschen mit sexuellem Risikoverhalten“.
Mit der neuen Regelung soll der Bundesärztekammer per Gesetz vorgeschrieben werden, innerhalb von vier Monaten in Zusammenarbeit mit dem Paul-Ehrlich-Institut die Blutspende-Richtlinie so anzupassen, dass die viermonatige Rückstellungfrist von schwulen und bisexuellen Männern sowie von trans* Personen aufgrund von sexuellen Kontakten mit mehr als einer Person wegfällt. Der Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach sagte hierzu: „Blutspende ist eine Sache von Risikoverhalten, nicht von sexueller Orientierung. Versteckte Diskriminierung darf es auch bei diesem Thema nicht geben.“ Hiermit macht Lauterbach deutlich, dass die Rückstellung von der Blutspende ein veraltetes, diskriminierendes Konzept ist und das Risikoverhalten (in diesem Fall häufig wechselnde Sexualpartner*innen) aller Menschen gleich bewertet werden sollte.
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